
Bücher nach Regenbogenfarben aufstellen – nicht immer die beste Lösung
„Stellst du die Bücher nach Regenbogenfarben auf?“
Diese Frage bekomme ich als Bibliothekarin und Ordnungsexpertin häufig gestellt. Meine Antwort: „Jein…“
Bestimmt war es lieb gemeint, jedoch bereitet nicht jedes Geschenk Freude. Behalten möchtest Du es nicht. Nun fragst Du Dich, ob es in Ordnung ist, das ungeliebte Geschenk wegzugeben und was Du damit tun kannst.
Ordnungscoach Katharina Niedermeier gibt Dir hier hilfreiche Argumente für bzw. gegen unliebsame Geschenke.
Oftmals empfinden wir eine Art Pflichtgefühl, Dinge zu behalten, die wir als Geschenk erhalten haben. Schließlich wollen wir den Schenkenden nicht enttäuschen. Aber ist es in Ordnung, ein ungeliebtes Geschenk wegzugeben?
Diese Frage beantwortet die japanische Ordnungsexpertin Marie Kondo mit einem klaren Statement: „Das Geschenk hat in dem Moment seinen Zweck erfüllt, indem es übergeben wurde.“ Stellen wir die Geste des Schenkens in den Vordergrund, lösen wir uns davon, dass ein Geschenk gefallen und behalten werden muss.
Es ist also vollkommen in Ordnung, ein unliebsames Geschenk nicht zu behalten. Fühle Dich mit diesem Gedanken im Hinterkopf frei, es wegzugeben!
Oft halten wir uns zurück, lächeln und tun so, als ob wir uns über das Präsent freuen. Schließlich wollen wir unser Gegenüber nicht verletzen oder enttäuschen und schon gar nicht undankbar wirken. Vielleicht weiß der- oder diejenige aber einfach nicht, womit er Dir eine Freude bereiten kann.
Bedanke Dich aufrichtig für die lieb gemeinte Geste, bleibe freundlich und sprich die Situation offen und ehrlich an. Notlügen sichern zwar den zwischenmenschlichen Frieden, doch läuft man Gefahr, dass Folgegeschenke ähnlich ausfallen. Zudem endet es meist damit, dass die unliebsamen Geschenke aufbewahrt und zum Besuch des Schenkenden wieder hervorgekramt und präsentiert werden. Anschließend landen sie als Ballast ungenutzt und ungeliebt wieder in der hintersten Schublade.
Du bist Dir nicht sicher, wie Dein Gegenüber reagiert? Dann stelle Dir die Gegenfrage: Würde ich wollen, dass die Person mir gegenüber in einer solchen Situation ehrlich ist?
Statt ein ungeliebtes Präsent aus einem Pflichtgefühl heraus aufzubewahren, kannst Du Folgendes tun:
Auch hier ist der Schlüssel eine offene Kommunikation. Bedanke Dich aufrichtig bei dem Schenkenden und gebe ihm das Geschenk zurück. Der Schenkende kann dann selbst entscheiden, was er damit macht.
Viele Geschenke lassen sich einige Wochen nach dem Kauf gegen Vorlage des Kassenbelegs umtauschen oder gegen einen Gutschein oder Geldbetrag im Laden zurückgeben. Besonders zu den Feiertagen bieten viele Händler eine verlängerte Umtauschfrist an, auch wenn es auf Kulanz basiert. Auch als Schenkender solltest Du für solche Fälle den Kassenzettel aufbewahren.
Gibt es jemanden, mit dem Du Dein Geschenk tauschen kannst, sodass Ihr beide etwas davon habt? Dann los!
Du kennst jemanden, dem Du mit Deinem Geschenk eine Freude machen kannst? Dann ist das Weiterschenken ist eine gute Option und eine pragmatische Lösung.
Hierfür bieten sich Ankauf- und Second Hand Plattformen oder Kleinanzeigen aber auch Flohmärkte an.
Spende Dein Geschenk an Bedürftige oder entsprechende Einrichtungen oder Sozialkaufhäuser.
Um lieb gemeinte, aber nicht benötigte Geschenke zu vermeiden, hilft eine offene Kommunikation. Erstelle einen Wunschzettel oder sucht Geschenke gemeinsam aus! Und was kannst Du als Schenkender tun, um es dem Beschenkten einfacher zu machen, ungeliebte Geschenke im Falle des Nichtgefallens loszulassen? Erteile ihm die Erlaubnis, frei mit dem Geschenk umzugehen. Du kannst dem Geschenk hierfür eine Karte oder einen Anhänger mit diesen oder ähnlichen Worten beifügen:
Liebe(r) ___________________Mein Geschenk an Dich hat seinen Zweck in dem Moment erfüllt, indem ich es Dir überreicht habe. Der Akt des Schenkens erfüllt sich für mich, indem wir uns Gedanken machen, womit wir dem Anderen eine Freude bereiten können und wir losgehen, um es für ihn besorgen. Bereitet Dir dieses Geschenk keine Freude oder stellt es keine Bereicherung für Dich dar, fühle Dich frei, damit zu tun, was immer Dir guttut! Das Zurückgeben, Umtauschen, Weiterschenken, Tauschen, Verkaufen oder Spenden ist ausdrücklich erlaubt!
Dein(e) ___________________
„Stellst du die Bücher nach Regenbogenfarben auf?“
Diese Frage bekomme ich als Bibliothekarin und Ordnungsexpertin häufig gestellt. Meine Antwort: „Jein…“
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