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Hallo Sarah,
Du hattest einen Beitrag zum Thema Rechnung und haushaltsnahe Dienstleistung geschrieben und einen Wiki-Beitrag verlinkt.
Wenn ich in meine Rechnung:
„Beratung und UnterstĂĽtzung vor Ort
Ordnung in Unterlagen und Dokumenten; 1. Termin 03.06. 3 Stunden“
schreibe, dann kann diese als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung abgegeben werden?
Vielen Dank und liebe GrĂĽĂźe
Romana
Cornelia Gröber-
Hallo Romana,
zu dieser Frage kann ich nur auf das OE Wiki mit den Erfahrungen aus der Community verweisen, da wir keine Rechts- und Steuerberatung machen (dĂĽrfen) https://ordnungswelt.com/ow_wiki/finanzen-rechnung-schreiben-haushaltsnahe-dienstleistungen/
Im Kurs „Rechtssicher starten“ wird das Thema auch behandelt: https://ordnungswelt.com/step/login-rechtssicherstarten/
Bei Detailfragen kann unser Partner, der Steuerberater Sebastian Ahlvers, https://ordnungswelt.com/partner/sebastian-ahlvers/ bestimmt weiterhelfen.
VLG,
Sarah-
Hallo Sarah,
im Wiki habe ich lediglich Deinen Beitrag gefunden und mich daran orientiert.
Ich werde ggf. bei meinem Steuerberater nachfragen.
Viele liebe GrĂĽĂźe! Romana
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